Donnerstag, 3. Februar 2011

Der deutsche Bundespräsident: Bundespräsident Christian Wulff verabschiedet und ernennt Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts



02.02.2011
Schloss Bellevue

Änderungen vorbehalten.
Es gilt das gesprochene Wort.

Am 16. November des vergangenen Jahres durfte ich bei meinem Antrittsbesuch die große Gastfreundschaft des Bundesverfassungsgerichts genießen. 
Ich habe die Gespräche in überaus guter Erinnerung. 

Ich habe erlebt, welcher hohe Sachverstand in Karlsruhe versammelt ist, mit welcher Sensibilität und kritischem Blick Sie auf die Notwendigkeit von Veränderungen blicken und wie wertvoll Ihre Beiträge für die aktuelle Diskussion sind.

Für mich gab es aus den Gesprächen wichtige Erkenntnisse: 

Dass Politik für Sachentscheidungen mehr als bisher wird werben müssen. 

Dass wir neue Formen der Transparenz und der Öffentlichkeit entwickeln müssen. 

Und dass Politikerinnen und Politiker künftig im Vorfeld von großen Projekten mit langwierigen Umsetzungsphasen viel stärker als bisher um Erläuterung und öffentliche Zustimmung bemüht sein müssen. 

Aus Betroffenen müssen in Zukunft Beteiligte werden. Die Moderation zu Stuttgart 21 hat verdeutlicht, dass die Kommunikation zwischen Bürgern und Entscheidungsträgern verbessert werden muss.

Neue Formen bei der Beteiligung der Bürger an Sachentscheidungen müssen wir mit unseren verfassungsrechtlichen Institutionen und deren Verfahren verzahnen. 

Rückgewinnung und Stärkung des Bürgervertrauens in die staatlichen Institutionen sind das Gebot der Stunde. 
Dazu bedarf es beständiger, nachvollziehbarer und auch im Verhalten der Amtsträger sichtbarer Anstrengungen. 

Daran wirken Sie mit und dafür sag ich Ihnen ausdrücklich Dank.

Heute stehen weitere personelle Veränderungen im Bundesverfassungsgericht im Vordergrund: 

Bei meinem Besuch in Karlsruhe habe ich Frau Osterloh und Herrn Broß verabschiedet und Frau Hermanns und Herrn Huber die Ernennungsurkunden überreicht. 

Sie - Frau Baer - waren bereits als Nachfolgerin für Herrn Bryde auserkoren. Inzwischen wurde als Nachfolgerin für Frau Hohmann-Dennhardt vom Bundesrat Frau Britz gewählt.

Das Bundesverfassungsgericht hat in den 60 Jahren seines Bestehens die Erwartungen der Verfassung und der Bürger in großartiger Weise erfüllt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Richterinnen und Richter fachlich wie persönlich den hohen Ansprüchen des Amtes gerecht werden und gleichzeitig die Sensibilität, den Weitblick und das Augenmaß besitzen, Veränderungen in der Gesellschaft wahrzunehmen, aufzunehmen und mit den Zielen und Vorgaben der Verfassung in Einklang zu bringen. Die Verjüngung, ja den Generationenwechsel, den das Gericht zurzeit erfährt, verbinde ich mit großen Hoffnungen und Erwartungen angesichts der Herausforderungen, vor denen wir stehen. Sie - Herr Bryde und Frau Hohmann-Dennhardt - haben diese Erwartungen in Ihrer Amtszeit voll erfüllt.
Sehr verehrter Herr Bryde, im Januar 2001 titelten die Badischen Neuesten Nachrichten "Grüner in roter Robe". Denn mit Ihnen wurde kein "Grüner" zum Bundesverfassungsrichter gewählt, sondern erstmals ein Richter auf Vorschlag der Grünen. Zuvor hatte sich die Politik - wohl einmalig - über ein Jahr lang nicht auf einen Kandidaten einigen können. Sie waren gleichwohl erste Wahl: Hohe Wissenschaftlichkeit, internationales Ansehen und Erfahrungen mit komplexen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht prädestinierten Sie für das Amt.
Als gebürtigem Hamburger war Ihnen die Weltoffenheit schon in die Wiege gelegt. Nach den juristischen "Lehrjahren" in Hamburg und Tübingen und einer wirtschaftsverfassungsrechtlichen Promotion gingen Sie für zwei Jahre nach Addis Abeba, um dort als Dozent Wirtschaftsverwaltungsrecht und Handelsrecht zu lehren. Ihre afrikanischen Erfahrungen flossen während eines Forschungsaufenthaltes in Yale in eine größere soziologische Untersuchung ein.
Ihre Hamburger Habilitation war die erste groß angelegte empirische Studie, die die gesellschaftlichen und individuellen Einflussfaktoren auf den verfassungspolitischen wie verfassungsgerichtlichen Prozess analysierte. Breiten Raum nahmen das Bundesverfassungsgericht und sein Beitrag zur Verfassungsentwicklung ein. Nur wenigen Juristen ist es dann vergönnt, Ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse - Jahre später mit Ihrer Wahl in das Gericht - unmittelbar in der Praxis zu testen.
Sie beschränkten sich aber nicht nur auf die wissenschaftliche Seite des Rechts, sondern waren auch praktisch tätig: Etwa als Sie Ende der 1980er Jahre Schleswig-Holstein im Verfahren um ein neues Ausländerwahlrecht vor dem Bundesverfassungsgericht vertraten. Nur zwei weitere wichtige Prozessvertretungen möchte ich erwähnen: 1993 vertraten Sie den Deutschen Bundestag im Verfahren um den Maastricht-Vertrag und Ende der 1990er Jahre die Bundesregierung in der Frage um die Verfassungsmäßigkeit des Entschädigungs- und Leistungsausgleichsgesetzes - beide mit Erfolg.
In einem Vortrag mit dem Titel: "Wie viel Zukunft braucht die Demokratie?" setzten Sie sich etwa 2009 mit dem Phänomen der Postdemokratie und der Bedrohung der Demokratie durch Manipulation und Sinnentleerung des demokratischen Willensbildungsprozesses auseinander. Sie wiesen darauf hin, dass die Akzeptanz eines Regierungssystems maßgeblich davon ab hängt, dass die Menschen das Gefühl haben, ihr Schicksal durch Gemeinschaftsentscheidungen selbst zu bestimmen; die Politik müsse für die Partizipation der Bürger werben. Hier erwiesen Sie sich als Vordenker.
Lieber Herr Bryde, beeindruckend ist die Zahl der Entscheidungen, die Sie in Ihrem Dezernat bewältigt haben: 3816 Entscheidungen, davon 3768 Verfassungsbeschwerden. Die bunte Palette reichte vom Arbeitsrecht, dem Recht der Arbeitnehmerüberlassung über Vereinigungsfreiheit, Freiheit von Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre bis zum Petitionsrecht. So waren Sie unter anderem mit dem Verfahren über die Reichweite des Menschenwürdeschutzes im Wettbewerbsrecht - besser bekannt unter dem Schlagwort Benetton-Werbung - befasst, mit der Verfassungsmäßigkeit des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum Mutterschaftsgeld, dem staatlichen Sportwettenmonopol oder mit dem Verhältnis von Kunstfreiheit und dem Schutz der Intimsphäre sowie der Entscheidung zum Roman "Esra" von Maxim Biller. Schon diese kleine Auswahl zeigt, welche gesellschaftspolitisch wichtigen und auch umstrittenen Fragen in Ihr Dezernat fielen.
Das Bundesverfassungsgericht verliert mit Ihnen einen weitsichtigen Richter und eine aufgeschlossene Persönlichkeit, der mit großem Engagement und Sachkunde gewirkt hat. Dafür danke ich Ihnen.
Auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt werden Sie sicher nicht untätig sein: Das wissenschaftliche Leben wird Sie weiter in Atem halten. Ihre Tätigkeiten als Herausgeber der Zeitschrift "Verfassung und Recht in Übersee" und die Mitwirkung an der Zeitschrift für Rechtssoziologie bleiben wichtig. Und an Ihrer Fakultät in Gießen ist mit der Wahl von Frau Britz eine Lücke entstanden. Sie werden sicher helfen, diese kurzfristig zu schließen. Für Ihre Zukunft wünsche ich Ihnen von Herzen alles Gute, Zufriedenheit und Schaffenskraft.
Lieber Herr Bryde, mit Ihrer Arbeit in Wissenschaft und Verfassungsrechtsprechung haben Sie sich um unser Land verdient gemacht. Es ist mir eine Freude, Ihnen für Ihr Engagement und Ihre Leistungen heute das Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland zu verleihen.
Sehr geehrte Frau Hohmann-Dennhardt, mit Ihnen verlässt eine Frau das Bundesverfassungsgericht, die nicht aus der wissenschaftlichen Laufbahn kam, sondern aus der Justiz und der Politik. Ihre Wahl 1998 war nicht ganz überraschend: Zwei "Rufe" hatten Sie zuvor - so berichteten die Zeitungen damals - abgelehnt, weil Sie sich nicht aus der politischen Verantwortung als Ministerin "flüchten" wollten.
Dabei brachten Sie mit ihrem Lebenslauf besondere Erfahrungen für dieses hohe Amt mit. In Leipzig geboren, flüchteten Sie mit Ihren Eltern aus der DDR und wuchsen in Essen und später in Stuttgart auf. Mit einem Stipendium der gewerkschaftlichen "Stiftung Mitbestimmung" studierten Sie Jura in Tübingen, als erste Akademikerin Ihrer Familie.
Ihre berufliche Karriere begann zunächst in der Justiz als Richterin an den Sozialgerichten Frankfurt am Main und Wiesbaden und später am Landessozialgericht Darmstadt, von 1984 bis 1989 waren Sie Direktorin des Sozialgerichts Wiesbaden.
Das politische Interesse lag Ihnen quasi im Blut: Ihr Großvater war Mitglied des Sächsischen Landtags, Ihr Vater verließ die DDR wegen seiner politischen und gewerkschaftlichen Arbeit. Und so übernahmen Sie 1989 ein erstes politisches Amt, als Sozialdezernentin der Stadt Frankfurt am Main, um bereits 1990 in das Kabinett von Ministerpräsident Hans Eichel einzutreten. Mit 40 Jahren wurden Sie eine der jüngsten Justizministerinnen. 1995 bis 1998 waren Sie dann hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst.
Liebe Frau Hohmann-Dennhardt, am Verfassungsgericht waren Sie für Bereiche zuständig, für die Sie außerordentlich viele Erfahrungen aus Ihrer Tätigkeit als Sozialrichterin mitbrachten: das Kinder- und Jugendhilferecht, das Familienrecht, Namensrecht, Personenstandsrecht, Transsexuellenrecht und das Betreuungsrecht. Auch bei Ihnen beeindruckt die Zahl der Verfahren, deren Entscheidung Sie vorbereitet haben: 4480! Darunter waren viele, die unmittelbare Auswirkungen für die Menschen hatten, etwa das Urteil zum Lebenspartnerschaftsgesetz , die Entscheidung zum heimlichen Vaterschaftstest oder zur unterschiedlichen Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder sowie zur zwangsweisen Durchsetzung der Umgangspflichten eines umgangsunwilligen Elternteils - um nur einige zu nennen.
Liebe Frau Hohmann-Dennhardt, Sie haben einmal gesagt, Ihr Bild von einer sozialen Gesellschaft hätten Sie nicht am Garderobenständer abgehängt, als Sie in das Bundesverfassungsgericht gewählt wurden. Zahlreiche Ihrer Aufsätze, Vorträge und Interviews befassen sich mit dem sozialen Gesicht unserer Gesellschaft. Ob es um den Erhalt sozialer Rechte ging, die wirtschaftliche und soziale Stellung der Familie, die Zukunft des Ehegattensplittings oder die Gleichberechtigung der Frau. Immer haben Sie sich dezidiert und pointiert geäußert.
Ein besonderes Anliegen war Ihnen die Gleichberechtigung von Frauen im Berufsleben. So haben Sie auch kritisiert, dass der Anteil von Frauen am Bundesverfassungsgericht kontinuierlich abgenommen hat. Wenn wir es richtig recherchiert haben, gab es einmal fünf Verfassungsrichterinnen, zuletzt waren es drei, ab heute werden es wieder vier sein. Von Ihnen, liebe Frau Hohmann-Dennhardt, stammt der Satz: "Die Hälfte der Sitze, das wäre Gleichberechtigung." Nun, ich habe den Eindruck, dass wir uns nun wieder in diese Richtung bewegen. Aber sicher gibt es Luft nach oben. An ausreichend qualifizierten Kandidatinnen mangelt es sicher nicht: Der Anteil von Frauen, die erfolgreich das Erste Juristische Staatsexamen absolvieren, liegt bei 51 Prozent, im Zweiten Examen immerhin noch bei 46 Prozent. Und in der Richterschaft beträgt der Anteil an Frauen knapp 36 Prozent - mit deutlich steigender Tendenz.
Liebe Frau Hohmann-Dennhardt, noch weniger als Herr Bryde gehen Sie in den Ruhestand, auch wenn das Bundesverfassungsgericht als krönender Abschluss einer juristischen Laufbahn angesehen werden könnte. Wie in der Presse berichtet wurde, werden Sie sich beruflich noch einmal verändern mit dem positiven Nebeneffekt, dass der ebenfalls zu niedrige Frauenanteil in den Vorständen großer Wirtschaftsunternehmen deutlich erhöht würde. Sollte die Meldung stimmen, würde diese Veränderung wohl nicht nur darin bestehen, dass Sie Ihren roten bayrischen Sportwagen durch ein wahrscheinlich schwäbisches Auto ergänzen.
Ein beruflicher Wechsel von der Justiz in die Wirtschaft ist eher selten und wird vermutlich auch kritische Stimmen hervorrufen. Ich glaube, wir alle sind aufgerufen zu erkennen, dass unsere Gesellschaft eine Durchlässigkeit benötigt zwischen Justiz und Politik, zwischen Wirtschaft und Politik - jeweils in beide Richtungen. Ansonsten lassen wir einen Teil des Sachverstandes, der vorhanden ist und der in anderen Bereichen benötigt wird, brach liegen. Aber wir wissen auch - ich hatte dazu ein sehr gutes Gespräch mit Transparency International -, dass der Übergang von einem Bereich in den anderen klare Transparenz und Zurückhaltung bei Befangenheit erfordert. Ich glaube, wir müssen eine Debatte über den Wechsel von Politik zu Justiz und von Justiz oder Politik in die Wirtschaft führen und offen und sensibel sein für berechtigte Kritik.
Liebe Frau Hohmann-Dennhardt, für Ihr engagiertes Wirken am Bundesverfassungsgericht und für die unserem Land geleisteten Dienste danke ich Ihnen herzlich. Für Ihre Zukunft wünsche ich Ihnen alles Gute.
Es ist mir eine Freude, auch Ihnen, liebe Frau Hohmann-Dennhardt, in Anerkennung Ihrer Verdienste das Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland zu verleihen.
Liebe Frau Baer, liebe Frau Britz, herzlichen Glückwunsch an Sie beide zur Wahl zu Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts.
Sie, Frau Baer, treten die Nachfolge von Herrn Bryde an. Ähnlich wie seine Vita ist auch Ihr bisheriger Werdegang international ausgerichtet. Nach dem Studium von Rechtswissenschaften und Politikwissenschaften, promovierten Sie bei Spiros Simitis mit einer rechtsvergleichenden Arbeit zur Diskriminierung am Arbeitsplatz. Das kennzeichnet schon einige Ihrer hauptsächlichen wissenschaftlichen Betätigungsfelder: die Genderstudien sowie das Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsrecht. Ihre Habilitation befasste sich dann mit einem - wenn ich so sagen darf - klassischen Thema: "Der Bürger im Verwaltungsrecht zwischen Obrigkeit und aktivierendem Staat." 1992/1993 absolvierten Sie erfolgreich ein juristisches Masterstudium an der University of Michigan in Ann Arbor. 2002 übernahmen Sie eine Professur für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. Bereits seit 2000 unterrichten Sie an der Central European University in Budapest und seit 2009 lehren Sie auch an der University of Michigan Law School.
Vielfältige Kontakte in die Praxis, Ihr Engagement auch in der Universitätsverwaltung und interdisziplinäre wissenschaftliche Tätigkeiten runden Ihren breiten beruflichen Erfahrungsschatz ab. Ferdinand von Schirach schrieb in seiner Spiegel-Kolumne "Einspruch" über Frauen in der Justiz und Ihre Wahl sinngemäß: Am Verfassungsgericht gibt es jetzt eine erfrischend neue Vertreterin der Frauen. Ich möchte es einmal "locker" so sagen: Mit Ihnen erreicht die "bunte Republik Deutschland" auch das Bundesverfassungsgericht.
Liebe Frau Britz, eigentlich müssten Sie Herrn Bryde nachfolgen, denn sowohl in Gießen als auch im UNO-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung wandelten Sie auf seinen Spuren.
Geboren in Frankfurt/Main studierten Sie Rechtswissenschaft in Ihrer Heimatstadt. Die Tageszeitung bezeichnete Sie nach Ihrer Wahl als "Juristische Überfliegerin". Dem kann ich nur zustimmen, wenn ich die kurzen Fristen betrachte, die zwischen den wissenschaftlichen Stationen Ihrer Vita liegen: Nach dem ersten Staatsexamen 1992 erfolgte bereits 1993 die Promotion. Und schon kurz nach dem zweiten Juristischen Staatsexamen 1997 wurden Sie im Jahr 2000 habilitiert, mit dem nach wie vor aktuellen Thema "Kulturelle Rechte und Verfassung - Über den rechtlichen Umgang mit kultureller Differenz". Nach kurzen Intermezzi an den Universitäten Jena, Bielefeld und Frankfurt versehen Sie seit 2001 die Professur für Öffentliches Recht und Europarecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Mit 42 Jahren sind Sie die bislang jüngste Bundesverfassungsrichterin.
Liebe Frau Baer, liebe Frau Britz, Ihre Wahl in das Bundesverfassungsgericht zeigt einmal mehr, dass wir hervorragende Juristinnen haben, die für diese hohen Ämter bestens qualifiziert sind. Ihre Persönlichkeiten, Ihr Wissen und Ihre berufliche Erfahrung werden für das Bundesverfassungsgericht ein Gewinn sein. Ich bin sicher, Ihre neuen Kolleginnen und Kollegen werden Sie herzlich in ihren Kreis aufnehmen. Für Ihr neues Amt wünsche ich Ihnen alles Gute und viel Erfolg.

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